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Diese Verordnung lässt die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt . Gleichzeitig sollten in Bezug auf Stellen, die nach der Richtlinie 2014/65/EU zugelassen sind, die in der der genannten Richtlinie festgelegten Mechanismen für die Meldung von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 oder die Richtlinie 2014/65/EU genutzt werden. In Bezug auf nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zugelassene Stellen sollten die in der genannten Verordnung festgelegten Mechanismen für die Meldung von Verstößen gegen die genannte Verordnung genutzt werden.
Die vorliegende Verordnung lässt die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.
Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.
Diese Verordnung lässt die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 unberührt.
Die Bestimmungen dieser Verordnung lassen die Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die vorliegende Verordnung lässt die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.
Die vorliegende Richtlinie lässt die Richtlinien 2009/133/EG , (EU) 2015/2376 , (EU) 2016/881 , (EU) 2016/1164 und (EU) 2018/822 des Rates unberührt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.