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Die gegenseitige Evaluierung und Überwachung der Anwendung dieses Schengen-Besitzstands sind seit 1998 Kernelemente des Schengen-Raums und tragen zur Aufrechterhaltung eines hohen Maßes an Rechenschaftspflicht und Eigenverantwortung für die Ergebnisse und zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten bei.
Mit dieser Verordnung wird ein Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus eingeführt, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Mitgliedstaaten den…
Um seine Wirksamkeit und Effizienz zu steigern, sollte der Schengen-Evaluierungs- und -Überwachungsmechanismus ausgebaut werden. Ziel des überarbeiteten…
Der Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus sollte alle Bereiche des Schengen-Besitzstands umfassen können — derzeitige und künftige, insbesondere die…
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. und 2. März 2012 sollte das ordnungsgemäße Funktionieren der Behörden, die den…
Der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen beruht auf der wirksamen und effizienten Anwendung des Schengen-Besitzstands durch die Mitgliedstaaten.…
Europol kommt bei der Unterstützung des mit der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates eingeführten Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.