Erwägungsgrund 2 32023R1092
Die Veröffentlichung von Sanktionen erhöht die Transparenz der Entscheidungsfindung und stärkt die Rechenschaftspflicht der EZB bei der Verhängung von Sanktionen, indem unter anderem ein Vergleich von gegen verschiedene Unternehmen verhängten Sanktionen ermöglicht wird. Somit ist die Veröffentlichung von Sanktionen für Unternehmen, die sich aus den Verordnungen oder Beschlüssen der EZB ergebende Verpflichtungen zu erfüllen haben, von Vorteil, weil dadurch eine faire und gerechte Behandlung gefördert wird. Außerdem wird durch die Veröffentlichung des Betrags sichergestellt, dass überprüft werden kann, dass Sanktionen nicht ungerechtfertigt voneinander abweichen; hierdurch wird der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gestärkt und gleiche Wettbewerbsbedingungen werden gewährleistet.