Erwägungsgrund 85 32023R1114
Im Interesse des Verbraucherschutzes sollten Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Kryptowerte gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte tauschen und dafür ihr Eigenkapital nutzen, eine nichtdiskriminierende Geschäftspolitik festlegen. Sie sollten entweder verbindliche Kursofferten oder die Methode veröffentlichen, nach der sie den Preis der Kryptowerte, die sie tauschen wollen, bestimmen, und sie sollten etwaige Obergrenzen veröffentlichen, die sie für den einzutauschenden Betrag festlegen möchten. Außerdem sollten sie Nachhandelstransparenzanforderungen unterliegen.