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Bei Benalaxyl-M handelt es sich um einen genehmigten Wirkstoff zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln. Die Rückstandsdefinition sowohl für Benalaxyl als auch für Benalaxyl-M lautet: „Benalaxyl einschließlich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile, einschließlich Benalaxyl-M (Summe der Isomeren)“. Die RHG für Benalaxyl bei Tafeltrauben, Kartoffeln, Knoblauch, Zwiebeln, Schalotten, Wassermelonen, Kopfsalaten und Porree sind für die Verbraucher sicher und sollten beibehalten werden, um den zulässigen Verwendungen von Benalaxyl-M bei diesen Erzeugnissen Rechnung zu tragen. Für Keltertrauben und Melonen entsprechen die geltenden RHG den Codex-Rückstandshöchstgehalten (CXL). Sie sind für die Verbraucher sicher und sollten gemäß Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ebenfalls beibehalten werden. Die RHG für die zulässigen Verwendungen von Benalaxyl-M bei Auberginen/Eierfrüchten und Tomaten sind niedriger als die RHG für Benalaxyl. Daher sollten die RHG für Benalaxyl bei diesen Erzeugnissen auf die derzeitigen RHG für Benalaxyl-M gesenkt werden. In Bezug auf Paprika und Rapssamen gibt es keine zulässigen Verwendungen von Benalaxyl-M und auch keine CXL oder Einfuhrtoleranzen. Die RHG für Benalaxyl bei diesen Erzeugnissen sollten in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die Bestimmungsgrenze gesenkt werden.
Für Benalaxyl und Benalaxyl-M legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung…
Für diesen Wirkstoff legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Die Kommission ersuchte die Behörde gemäß Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 um eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den möglichen Risiken für…
Für Methomyl legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor. Sie…
Die RHG für Flutriafol in und auf Tafeltrauben, Bananen, Tomaten, Paprika, Kopfsalaten, Erdnüssen, Rapssamen, Sojabohnen, Baumwollsamen, Sorghum, Weizen und…
Die geltenden RHG für Äpfel, Tafeloliven, Karotten, Kürbisse, „Blumenkohle“, „Hülsengemüse“, „Getreide (außer Reis und Weizen)“, Wurzel- und Rhizomgewürze,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.