Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es ist zudem erforderlich, Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beihilfen in Form von Ermäßigungen von Umweltsteuern oder -abgaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 aufzunehmen. Umweltsteuern oder umweltsteuerähnliche Abgaben werden erhoben, um die Kosten umweltschädlichen Verhaltens zu erhöhen und dadurch einem solchen Verhalten entgegenzuwirken und den Umweltschutz zu verbessern. Wenn Umweltsteuern oder umweltsteuerähnliche Abgaben nicht durchgesetzt werden könnten, ohne die wirtschaftlichen Tätigkeiten bestimmter Unternehmen zu gefährden, können durch steuerliche Begünstigung einiger Unternehmen unter Umständen insgesamt höhere Einnahmen aus Umweltsteuern oder umweltsteuerähnlichen Abgaben erreicht werden. Entsprechend können Ermäßigungen von Umweltsteuern oder umweltsteuerähnlichen Abgaben unter bestimmten Umständen indirekt zu einem besseren Umweltschutz beitragen.
Beihilfen in Form von Ermäßigungen von Umweltsteuern oder -abgaben sind nur dann mit dem Binnenmarkt vereinbar, wenn die Ermäßigung eine Verbesserung des…
„Umweltsteuer oder umweltsteuerähnliche Abgabe“: Steuer oder Abgabe, deren Gegenstand – Produkte oder Dienstleistungen – eine eindeutig negative Auswirkung auf…
Beihilferegelungen in Form von Steuerermäßigungen können auf einer Ermäßigung des anwendbaren Steuersatzes oder der Zahlung eines festen Ausgleichsbetrags oder…
Folgender Artikel 44a wird eingefügt: Beihilfen in Form von Ermäßigungen von Umweltsteuern oder -abgaben 1. Beihilferegelungen in Form von Ermäßigungen von…
Die unter diese Verordnung fallenden Beihilfen in Form von Steuerermäßigungen nach der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung…
Der rechtliche Rahmen, der die Anwendung ermäßigter Steuersätze erlaubt, sollte generell mit anderen Maßnahmen der Union, wie beispielsweise mit der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.