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Ferner sieht Artikel 2 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2020/472 vor, dass EUNAVFOR MED IRINI angesichts der außergewöhnlichen operativen Anforderungen und auf Einladung eines Mitgliedstaats Schiffe in Häfen dieses Mitgliedstaats umleiten und beschlagnahmte Rüstungsgüter und zugehöriges Material entsorgen kann, auch durch Lagerung, Zerstörung oder Weitergabe an einen Mitgliedstaat oder an einen Dritten. Darin ist auch vorgesehen, dass die Entsorgung beschlagnahmter Rüstungsgüter und zugehörigen Materials mit Unterstützung eines Mitgliedstaats erfolgen kann, der sich verpflichtet, die für die Entsorgung der beschlagnahmten Gegenstände erforderlichen Verfahren so rasch wie möglich im Rahmen der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren abzuschließen.
Wenn ein Mitgliedstaat EUNAVFOR MED IRINI gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2020/472 des Rates unterstützt, ergreift er die erforderlichen…
Ferner ist in Artikel 2 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2020/472 vorgesehen, dass EUNAVFOR MED IRINI angesichts der außergewöhnlichen operativen Anforderungen…
Die folgenden Artikel wird in die Verordnung (EU) 2016/44 eingefügt: (1) Ein Mitgliedstaat, der EUNAVFOR MED IRINI gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Beschlusses…
Ein Mitgliedstaat, der EUNAVFOR MED IRINI gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2020/472 des Rates unterstützt, trifft die erforderlichen Maßnahmen,…
Angesichts der außergewöhnlichen operativen Anforderungen und auf Einladung eines Mitgliedstaats kann EUNAVFOR MED IRINI Schiffe in Häfen dieses Mitgliedstaats…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1439 des Rates wird eine Bestimmung in den Beschluss (GASP) 2015/1333 eingefügt, nach der der betreffende Mitgliedstaat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.