Erwägungsgrund 2 32020D0472
Am 12. Februar 2020 begrüßte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 2510 (2020) die Berliner Konferenz zu Libyen und billigte deren Schlussfolgerungen, wobei er feststellte, dass die Schlussfolgerungen ein wichtiges Element einer umfassenden Lösung für die Lage in Libyen darstellen. Der Sicherheitsrat verlangte von allen VN-Mitgliedstaaten, das Waffenembargo uneingeschränkt einzuhalten und von allen Staaten, nicht in den Konflikt einzugreifen und nicht Maßnahmen zu ergreifen, die den Konflikt verschärfen.