Erwägungsgrund 5 32023R1479
Die in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften und Verfahren sollten vor Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, die denselben Gegenstand regeln, Vorrang haben.
Die in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften und Verfahren sollten vor Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, die denselben Gegenstand regeln, Vorrang haben.