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Zur Feststellung und Überprüfung der Konformität von Batterien mit den in den Artikeln 9, 10, 12, 13, 14 und 78 dieser Verordnung festgelegten Anforderungen werden Prüfungen, Messungen und Berechnungen vorgenommen unter Verwendung zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren, die dem anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen und deren Ergebnisse als mit geringer Unsicherheit behaftet gelten, einschließlich Verfahren, die in Normen festgelegt sind, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.
Die harmonisierten Normen dienen zur möglichst weitgehenden Simulation der tatsächlichen Verwendung der Batterien unter Beibehaltung standardisierter Prüfungen.
Bei Batterien, die ganz oder teilweise harmonisierten Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den in den Artikeln 9, 10, 12, 13, 14 und 78 genannten Anforderungen vermutet, soweit für diese Anforderungen oder Teile davon entsprechende harmonisierte Normen gelten und gegebenenfalls soweit die für diese Anforderungen festgelegten Mindestwerte gemäß den Artikeln 9 und 10 erreicht sind.
Wenn eine Konformitätsbewertungsstelle die Konformität der Batterie mit den Kriterien harmonisierter Normen nachweist, sollte davon ausgegangen werden, dass sie…
Die Einhaltung einer Reihe produktspezifischer Anforderungen dieser Verordnung, einschließlich an Leistung, Haltbarkeit, Umnutzung und Sicherheit, sollte anhand…
Bei den in Artikel 39 genannten Prüf-, Mess- und Berechnungsmethoden, die die harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union…
Bei Werkstoffen, Bauteilen und Elektro- und Elektronikgeräten, an denen Prüfungen oder Messungen vorgenommen wurden, die die Einhaltung der Anforderungen gemäß…
Damit Wirtschaftsakteure nachweisen und die zuständigen Behörden überprüfen können, dass die auf dem Markt bereitgestellten Batterien dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.