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Teil A Allgemeine Informationen über Batterien Angaben auf dem Etikett einer Batterie enthalten folgende Angaben zur Batterie: 1. Angaben zur Identifikation des Erzeugers gemäß Artikel 38 Absatz 7; 2. die Batteriekategorie und Angaben zur Identifikation der Batterie gemäß Artikel 38 Absatz 6; 3. der Ort der Erzeugung (geografischer Standort des Betriebs, in dem die Batterie erzeugt wurde); 4. das Datum der Erzeugung (Monat und Jahr); 5. das Gewicht; 6. die Kapazität; 7. die chemische Zusammensetzung; 8. die in der Batterie enthaltenen gefährlichen Stoffe außer Quecksilber, Cadmium oder Blei; 9. zu verwendendes Feuerlöschmittel; 10. kritische Rohstoffe, die in der Batterie in einer Massenkonzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil vorkommen. Teil B Symbol für die getrennte Sammlung von Batterien Teil C QR-Code Der QR-Code muss einen starken Farbkontrast zur Hintergrundfarbe ausweisen und so groß sein, dass er mit gängigen QR-Lesern, wie z. B. jenen, die in tragbaren Kommunikationsgeräten integriert sind, leicht lesbar ist.
Ab dem 18. Februar 2027 werden alle Batterien im Einklang mit Anhang VI Teil C mit einem QR-Code gekennzeichnet. Über den QR-Code kann auf Folgendes zugegriffen…
den Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen gemäß Kapitel III.
Batterien sollten gekennzeichnet werden, um den Endnutzern transparente, zuverlässige und klare Informationen über Batterien und Altbatterien zur Verfügung zu…
(1) ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE INFORMATIONEN ZUM BATTERIEMODELL In den Batteriepass sind die folgenden öffentlich zugänglichen Informationen zum Batteriemodell…
* (Kennnummer der Erklärung) 1. Batteriemodell (Produkt, Kategorie und Chargen- oder Seriennummer): 2. Name und Anschrift des Erzeugers und gegebenenfalls…
Batterien, Akkumulatoren und Knopfzellen, die mehr als 0,0005 % Quecksilber, mehr als 0,002 % Cadmium oder mehr als 0,004 % Blei enthalten, sind mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.