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Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission für jedes Kalenderjahr unter Berücksichtigung aller einzelnen Schritte des Recyclingverfahrens und der Outputfraktionen Bericht über die erreichten Quoten für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertungsrate erstatten.
Die Berichterstattung über die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d muss alle Recyclingschritte und alle…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission für jedes Kalenderjahr folgende Daten:
Die Mitgliedstaaten berichten über das in jedem betreffenden Kalenderjahr erreichte Recyclingniveau und darüber, ob die in Anhang III Teil B aufgeführten…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission auf elektronischem Wege Daten übermitteln und ihr einen Bericht über die Qualitätskontrolle vorlegen. Darüber hinaus…
Während des jeweiligen Zeitraums nach Artikel 11 Absatz 4 erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 31. Dezember jedes Jahres Bericht über die…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission für jedes Kalenderjahr Informationen über die Erreichung der Recyclingziele übermitteln. Um die Wirksamkeit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.