Erwägungsgrund 81 32023R1542
In der Union wurden die allgemeinen Anforderungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf bestimmte Minerale und Metalle mit der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt. Die bei der Batterieherstellung verwendeten Minerale und Rohstoffe sind jedoch nicht Gegenstand dieser Verordnung.