Erwägungsgrund 54 32023R1542
Die in dieser Verordnung festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren erfordern das Tätigwerden von Konformitätsbewertungsstellen. Um eine einheitliche Umsetzung der Bestimmungen dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Behörden der Mitgliedstaaten der Kommission diese Konformitätsbewertungsstellen notifizieren.