Erwägungsgrund 7 32023R1543
Netzbasierte Dienstleistungen können von einem beliebigen Ort aus erbracht werden und erfordern keine physische Infrastruktur, Räumlichkeiten oder Personal in dem Land, in dem die betreffende Dienstleistung angeboten wird. Daher werden relevante elektronische Beweismittel häufig außerhalb des ermittelnden Staates oder von einem außerhalb dieses Staates niedergelassenen Diensteanbieter gespeichert, was Herausforderungen bezüglich der Einholung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren schafft.