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Einem Diensteanbieter sollte es möglich sein, vom Anordnungsstaat die Erstattung seiner Kosten für die Beantwortung einer Europäischen Herausgabeanordnung oder einer Europäischen Sicherungsanordnung zu verlangen, wenn diese Möglichkeit im nationalen Recht des Anordnungsstaats für nationale Anordnungen in vergleichbaren Situationen im Einklang mit dem nationalen Recht dieses Staates vorgesehen ist. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission ihre nationalen Vorschriften für die Kostenerstattung mitteilen, die dann von der Kommission veröffentlicht werden. Diese Verordnung enthält gesonderte Vorschriften für die Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit dem dezentralen IT-System.
Der Diensteanbieter kann beim Anordnungsstaat eine Erstattung seiner Kosten beantragen, wenn diese Möglichkeit im nationalen Recht des Anordnungsstaats für…
Jeder Mitgliedstaat und jede Stelle, der bzw. die einen autorisierten e-CODEX-Zugangspunkt im Sinne des Artikels 3 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2022/850…
Jeder Mitgliedstaat und jede Stelle, der bzw. die einen autorisierten e-CODEX-Zugangspunkt im Sinne des Artikels 3 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2022/850…
Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten für die Einrichtung und Anpassung seiner jeweiligen nationalen IT-Systeme zur Herstellung der Interoperabilität mit den…
Um eine effiziente und sichere schriftliche Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden und den benannten Niederlassungen oder den Vertretern von…
Wenn die Daten im Rahmen einer Infrastruktur, die ein Diensteanbieter einer Behörde bereitstellt, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden, sollte nur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.