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Unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften, die die Verhängung strafrechtlicher Sanktionen vorsehen, sollten die Mitgliedstaaten Vorschriften über finanzielle Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und alle für die Anwendung dieser Sanktionen erforderlichen Maßnahmen treffen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die in ihrem nationalen Recht vorgesehenen finanziellen Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission diese Vorschriften und Maßnahmen unverzüglich mitteilen und ihr unverzüglich alle diesbezüglichen Änderungen melden.
Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über die Sanktionen, die bei einem Verstoß gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und treffen alle erforderlichen…
Die Mitgliedstaaten legen Vorschriften über Sanktionen fest, die bei Verstoß gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und treffen alle erforderlichen…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu verhängen…
Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu verhängen…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu…
Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und treffen alle für die Anwendung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.