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Da die Information der Person, deren Daten angefordert werden, ein wesentliches Element im Hinblick auf die Datenschutzrechte und die Verteidigungsrechte insofern ist, als sie eine wirksame Überprüfung und einen wirksamen Rechtsbehelf gemäß Artikel 6 EUV und der Charta ermöglicht, sollte die Anordnungsbehörde die Person, deren Daten angefordert werden, unverzüglich über die Herausgabe von Daten auf der Grundlage einer Europäischen Herausgabeanordnung informieren. Die Anordnungsbehörde sollte jedoch im Einklang mit dem nationalen Recht die Möglichkeit haben, die Information der Person, deren Daten angefordert werden, aufzuschieben, einzuschränken oder zu unterlassen, soweit und solange die Bedingungen der Richtlinie (EU) 2016/680 erfüllt sind, wobei die Anordnungsbehörde in diesem Fall die Gründe für die Aufschiebung, Einschränkung oder Unterlassung in der Verfahrensakte vermerken und im EPOC eine kurze Begründung angeben sollte. Die Adressaten und, falls abweichend, die Diensteanbieter sollten die erforderlichen, dem neuesten Stand der Technik entsprechenden betrieblichen und technischen Maßnahmen treffen, um die Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Integrität des EPOC oder des EPOC-PR sowie der herausgegebenen oder gesicherten Daten sicherzustellen.
Die Anordnungsbehörde kann im Einklang mit dem nationalen Recht des Anordnungsstaats die Information der Person, deren Daten angefordert werden, aufschieben,…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 informiert der Auftragsverarbeiter, der die Daten für den Verantwortlichen speichert oder anderweitig verarbeitet,…
In allen Fällen, in denen der Adressat die angeforderten Daten aus anderen als den in den Absätzen 5, 6 und 7 des vorliegenden Artikels genannten Gründen…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 sollte der Auftragsverarbeiter, der die Daten für den Verantwortlichen speichert oder anderweitig verarbeitet, den…
Wenn eine Europäische Herausgabeanordnung zur Erlangung von Daten verschiedener Datenkategorien erlassen wird, sollte die Anordnungsbehörde sicherstellen, dass…
Wenn die Anordnungsbehörde Verkehrsdaten, mit Ausnahme von Daten, die ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers im Sinne dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.