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Wenn im Einzelfall die angemessenen finanziellen Sanktionen bewertet werden, sollten die zuständigen Behörden alle einschlägigen Umstände berücksichtigen, beispielsweise Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, ob der Verstoß absichtlich oder fahrlässig begangen wurde, ob der Diensteanbieter bereits vergleichbare Verstöße zu verantworten hatte, und die Finanzkraft des haftenden Diensteanbieters. Unter außergewöhnlichen Umständen könnte diese Bewertung die Vollstreckungsbehörde zu dem Beschluss veranlassen, von der Verhängung finanzieller Sanktionen abzusehen. Ein besonderes Augenmerk ist in dieser Hinsicht auf Kleinstunternehmen zu richten, die einer Europäischen Herausgabeanordnung oder einer Europäischen Sicherungsanordnung in einem Notfall aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Personal außerhalb der üblichen Geschäftszeiten nicht Folge leisten, sofern die Daten unverzüglich übermittelt werden.
Bei der Festlegung angemessener Sanktionen, die bei Verstößen der Diensteanbieter zu verhängen sind, sollten die zuständigen Behörden alle relevanten Umstände…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständigen Behörden bei der Bestimmung der Art und der Höhe der verwaltungsrechtlichen Sanktionen oder…
Bei der Festlegung der im Einzelfall zu verhängenden Verwaltungssanktionen und anderer Verwaltungsmaßnahmen sollte je nach Sachlage Faktoren wie der Rückzahlung…
Um die wirksame Durchsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten zu gewährleisten, sollte jede Marktüberwachungsbehörde befugt sein, Geldbußen…
Die Mitgliedstaaten sollten Verwaltungssanktionen verhängen können, wenn der betreffende Verstoß auch dem nationalen Strafrecht unterliegt. Die zuständigen…
Damit die Abschreckung und die kohärente Anwendung der Sanktionen in allen Mitgliedstaaten gewährleistet sind, sollte diese Verordnung eine Liste wesentlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.