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Leistet der Adressat ohne Angabe von Gründen, die von der Anordnungsbehörde akzeptiert werden, einem EPOC nicht fristgerecht oder einem EPOC-PR nicht Folge und hat die Vollstreckungsbehörde, sofern anwendbar, keinen der Ablehnungsgründe gemäß der vorliegenden Verordnung geltend gemacht, so sollte die Anordnungsbehörde die Möglichkeit haben, die Vollstreckungsbehörde darum zu ersuchen, die Europäische Herausgabeanordnung oder die Europäische Sicherungsanordnung zu vollstrecken. Zu diesem Zweck sollte die Anordnungsbehörde der Vollstreckungsbehörde die betreffende Anordnung, das in der vorliegenden Verordnung vorgesehene, vom Adressaten ausgefüllte entsprechende Formular sowie alle einschlägigen Unterlagen übermitteln. Die Anordnungsbehörde sollte die betreffende Anordnung und alle zu übermittelnden Unterlagen in eine der von dem Vollstreckungsstaat akzeptierten Sprachen übersetzen und den Adressaten von der Übermittlung in Kenntnis setzen. Dieser Staat sollte die betreffende Anordnung gemäß seinen nationalen Rechtsvorschriften vollstrecken.
Leistet der Adressat ohne Angabe von Gründen, die von der Anordnungsbehörde akzeptiert werden, einem EPOC nicht fristgerecht oder einem EPOC-PR nicht Folge und…
Kann der Adressat seiner Verpflichtung zur Herausgabe der angeforderten Daten aufgrund einer faktischen Unmöglichkeit infolge von Umständen, die nicht dem…
Ist der Adressat allein aufgrund der im EPOC oder im EPOC-PR enthaltenen Informationen der Auffassung, dass die Vollstreckung des EPOC oder des EPOC-PR…
Damit der Adressat formale Probleme mit einem EPOC oder einem EPOC-PR lösen kann, muss ein Verfahren für die Kommunikation zwischen dem Adressaten und der…
Wenn der Adressat der Auffassung ist, dass eine Europäische Herausgabeanordnung in einem konkreten Fall eine Verletzung einer aus dem Recht eines Drittlands…
Das Vollstreckungsverfahren sollte es dem Adressaten ermöglichen, Gründe gegen die Vollstreckung auf der Grundlage einer Liste bestimmter in der vorliegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.