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Bei der Prüfung, ob in dem betreffenden Fall ein Widerspruch zwischen verschiedenen Verpflichtungen besteht, könnte sich das zuständige Gericht gegebenenfalls auf angemessenes externes Fachwissen stützen, beispielsweise zur Auslegung des Rechts des betreffenden Drittlands. Zu diesem Zweck könnte das zuständige Gericht unter Berücksichtigung der Richtlinie (EU) 2016/680 beispielsweise die zentrale Behörde des Drittlands konsultieren. Der Anordnungsstaat sollte insbesondere die zuständige Behörde des Drittlands um Informationen ersuchen, wenn der Widerspruch Grundrechte oder andere grundlegende Interessen des Drittlands im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und Verteidigung betrifft.
Das zuständige Gericht kann bei der zuständigen Behörde des Drittlands unter Berücksichtigung der Richtlinie (EU) 2016/680, insbesondere des Kapitels V,…
Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats verlangt, dass vertrauliche Informationen, die sie einer zuständigen Behörde eines Drittlands übermittelt hat, von…
Werden der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats von einem Drittland Informationen übermittelt, kann sie diese Informationen an die zuständigen Behörden der…
Bei der Bewertung der Frage, ob einander widersprechende Verpflichtungen bestehen, sollte das zuständige Gericht prüfen, ob das Recht des Drittlands anwendbar…
Die Befolgung einer Europäischen Herausgabeanordnung könnte im Widerspruch zu einer Verpflichtung nach den geltenden Rechtsvorschriften eines Drittlands stehen.…
Eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaats, die von einem Drittland Informationen erhält, kann diese Informationen an die zuständigen Behörden eines jeglichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.