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Bei der Bewertung der Frage, ob einander widersprechende Verpflichtungen bestehen, sollte das zuständige Gericht prüfen, ob das Recht des Drittlands anwendbar ist und, wenn ja, ob das Recht des Drittlands die Offenlegung der betreffenden Daten verbietet. Stellt das zuständige Gericht fest, dass das Recht des Drittlands die Offenlegung der betreffenden Daten verbietet, sollte dieses Gericht prüfen, ob die Europäische Herausgabeanordnung aufrechterhalten oder aufgehoben werden soll, indem es eine Reihe von Faktoren abwägt, anhand deren die Stärke der Verbindung zu einem der beiden beteiligten Rechtssysteme, das jeweilige Interesse an der Einholung oder stattdessen der Verhinderung der Offenlegung der Daten und die möglichen Konsequenzen für den Adressaten oder für den Diensteanbieter, wenn er der Anordnung Folge leistet, festzustellen sind. Bei der Bewertung sollte dem Schutz der Grundrechte im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften des Drittlands und anderen grundlegenden Interessen beispielsweise im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit des Drittlands sowie dem Grad der Verbindung der Strafsache zu einem der beiden Rechtssysteme besondere Bedeutung und besonderes Gewicht beigemessen werden. Beschließt das Gericht, die Anordnung aufzuheben, so teilt es dies der Anordnungsbehörde und dem Adressaten mit. Stellt das zuständige Gericht fest, dass die Anordnung aufrechtzuerhalten ist, so sollte es dies der Anordnungsbehörde und dem Adressaten mitteilen, der sodann die Anordnung ausführen sollte. Die Anordnungsbehörde sollte die Vollstreckungsbehörde über das Ergebnis des Überprüfungsverfahrens informieren.
Stellt das zuständige Gericht auf der Grundlage der Beurteilung gemäß Absatz 4 Buchstabe b fest, dass die Rechtsvorschriften des Drittlands die Offenlegung der…
Die Befolgung einer Europäischen Herausgabeanordnung könnte im Widerspruch zu einer Verpflichtung nach den geltenden Rechtsvorschriften eines Drittlands stehen.…
Die in der vorliegenden Verordnung genannten Voraussetzungen für die Vollstreckung eines EPOC sollten auch dann gelten, wenn sich aufgrund des Rechts eines…
Bei der Prüfung, ob in dem betreffenden Fall ein Widerspruch zwischen verschiedenen Verpflichtungen besteht, könnte sich das zuständige Gericht gegebenenfalls…
Manche Drittländer erlassen Gesetze, Vorschriften und sonstige Rechtsakte, die vorgeben, die Verarbeitungstätigkeiten durch die Organe und Einrichtungen der…
Wenn der Adressat der Auffassung ist, dass eine Europäische Herausgabeanordnung in einem konkreten Fall eine Verletzung einer aus dem Recht eines Drittlands…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.