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Um eine effiziente und sichere schriftliche Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden und den benannten Niederlassungen oder den Vertretern von Diensteanbietern gemäß dieser Verordnung zu ermöglichen, sollte diesen benannten Niederlassungen oder Vertretern ein elektronischer Zugang zu den nationalen IT-Systemen gewährt werden, die Teil des dezentralen IT-Systems sind, das von den Mitgliedstaaten betrieben wird.
Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass die benannten Niederlassungen oder Vertreter der Diensteanbieter, die in dem jeweiligen Mitgliedstaat ansässig sind,…
Um die schnelle Übermittlung von Schriftstücken zwischen den Mitgliedstaaten zum Zwecke der Zustellung sicherzustellen, sollten alle geeigneten modernen…
In der Regel sollte jede schriftliche Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden oder zwischen den zuständigen Behörden und benannten Niederlassungen oder…
Um Antragsteller schnell, sicher und effizient unterstützen zu können, sollte die Kommunikation zwischen zuständigen Behörden, wie Gerichten und zentralen…
Um eine sichere, effiziente, schnelle, interoperable, vertrauliche und zuverlässige Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten zum Zwecke grenzüberschreitender…
Um eine schnelle Übermittlung von Ersuchen und Mitteilungen zwischen den Mitgliedstaaten zu Beweisaufnahmezwecken sicherzustellen, sollten alle geeigneten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.