Gesetze
Gesetz wird geladen …
In der Regel sollte jede schriftliche Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden oder zwischen den zuständigen Behörden und benannten Niederlassungen oder Vertretern über das dezentrale IT-System erfolgen. Alternative Mittel sollten nur dann verwendet werden können, wenn die Nutzung des dezentralen IT-Systems nicht möglich ist, z. B. wegen besonderer forensischer Erfordernisse, weil das Volumen der zu übermittelnden Daten durch technische Kapazitätsengpässe behindert wird oder, weil man sich in einem Notfall an eine andere Niederlassung, die nicht mit dem dezentralen IT-System verbunden ist, wenden muss. In solchen Fällen sollte die Übermittlung mit den am besten geeigneten alternativen Mitteln erfolgen, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, einen raschen, sicheren und zuverlässigen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Ist die Kommunikation über das dezentrale IT-System gemäß den Absätzen 1 oder 4 nicht möglich – beispielsweise aufgrund einer Störung des dezentralen…
Zusätzlich zu den Ausnahmen nach Absatz 2 können jegliche anderen Kommunikationsmittel verwendet werden, wenn die Nutzung des dezentralen IT-Systems in einer…
Die Übermittlung über das dezentrale IT-System könnte aufgrund einer Störung des Systems unmöglich werden. Auch aufgrund außergewöhnlicher Umstände könnten…
Die Übermittlung über das dezentrale IT-System könnte aufgrund einer Störung des Systems oder der Beschaffenheit des Beweismittels, beispielsweise bei DNA- oder…
Die Übermittlung über das dezentrale IT-System könnte aufgrund einer Störung des Systems unmöglich sein. Jede Störung des Systems sollte von den relevanten…
Das dezentrale IT-System sollte standardmäßig für die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden verwendet werden. Zur Wahrung der Flexibilität in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.