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Um sicherzustellen, dass das dezentrale IT-System eine vollständige Aufzeichnung des schriftlichen Austauschs gemäß der vorliegenden Verordnung enthält, sollte jede auf andere Weise erfolgte Übermittlung unverzüglich im dezentralen IT-System erfasst werden.
Erfolgt eine Übermittlung mit alternativen Mitteln gemäß Absatz 5, so erfasst der Ersteller die Übermittlung unverzüglich im dezentralen IT-System,…
Für den Datenaustausch, der über das dezentrale IT-System erfolgt oder im dezentralen IT-System erfasst wird, sollten die Mitgliedstaaten Statistiken erheben…
Um die schnelle Übermittlung von Schriftstücken zwischen den Mitgliedstaaten zum Zwecke der Zustellung sicherzustellen, sollten alle geeigneten modernen…
Um eine effiziente und sichere schriftliche Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden und den benannten Niederlassungen oder den Vertretern von…
Um eine schnelle Übermittlung von Ersuchen und Mitteilungen zwischen den Mitgliedstaaten zu Beweisaufnahmezwecken sicherzustellen, sollten alle geeigneten…
In der Regel sollte jede schriftliche Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden oder zwischen den zuständigen Behörden und benannten Niederlassungen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.