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Die Mindestreserveguthaben von Kreditinstituten, die gemäß der Verordnung (EU) 2021/378 der Europäischen Zentralbank (EZB/2021/1) vorgeschrieben sind, und die in der Einlagefazilität gehaltenen Reserven werden derzeit zum Zinssatz für die Einlagefazilität des Eurosystems (Einlagesatz) verzinst. Vor dem aktuellen Hintergrund ausreichend vorhandener Liquidität stellen die Zinsen, welche auf die von Banken in der Einlagefazilität gehaltenen Reserven entfallen, das Hauptinstrument zur Steuerung der kurzfristigen Geldmarktsätze in Einklang mit dem gewünschten geldpolitischen Kurs dar.
Bisher wurden Mindestreserven zum Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) verzinst. Um die Verzinsung von Mindestreserven besser in Einklang…
Zur Gewährleistung von Rechtsklarheit und Transparenz ist es im Nachgang zum Beschluss des EZB-Rates vom 17. Februar 2022 zur Überprüfung der Verzinsung von…
Reserveguthaben der vom Anwendungsbereich des Artikels 1 der Verordnung (EU) 2021/378 der Europäischen Zentralbank (EZB/2021/1) erfassten Institute, welche auf…
Am 13. März 2024 beschloss der EZB-Rat, den geldpolitischen Handlungsrahmen zu ändern. Die Verzinsung der Differenz zwischen dem Wert der gesondert erfassbaren…
Im Anschluss an die Überprüfung entschied der EZB-Rat, dass die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen transparenter werden muss. Die für diese Einlagen…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2011/15/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/31) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.