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Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von Alternativen ist die Kommission der Ansicht, dass eine erhebliche Verschmutzung durch Mikroplastik besteht, die auf die Verwendung von synthetischen Polymermikropartikeln als solche oder auf synthetische Polymermikropartikel, die absichtlich in Produkten vorhanden sind, zurückzuführen ist. Diese Verschmutzung stellt ein unannehmbares Risiko für die Umwelt dar, das es unionsweit anzugehen gilt. Es hat sich gezeigt, dass die Verschmutzung durch Mikroplastik extrem persistent ist, da Mikroplastik sich praktisch nicht aus der Umwelt entfernen lässt, sobald es freigesetzt wurde, und sich in der Umwelt immer weiter anreichert. Um die Emissionen ohne unnötige Verzögerung zu verringern, ist es daher notwendig, das Inverkehrbringen von synthetischen Polymermikropartikeln als solche oder von synthetischen Polymermikropartikeln, die in Gemischen absichtlich vorhanden sind, um ihnen eine gewünschte Eigenschaft zu verleihen (z. B. Farbe, Textur, Volumen, Wasseraufnahme, Fließfähigkeit oder Hitzebeständigkeit), zu beschränken. Je nach den erwarteten sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von Alternativen werden für ausgewählte Produktgruppen spezifische Übergangszeiträume und Ausnahmen vorgeschlagen.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik Rechnung getragen, indem eine…
Am 29. Januar 2019 veröffentlichte die Agentur das Dossier nach Anhang XV , in dem sie zu dem Schluss kommt, dass die absichtliche Verwendung synthetischer…
Für Fälle, in denen die Umweltverschmutzung durch synthetische Polymermikropartikel durch die Verpflichtung zur Bereitstellung von Anweisungen für die…
Ein großer Teil der Verschmutzung durch Mikroplastik entsteht unbeabsichtigt, etwa durch den Abbau größerer Stücke von Kunststoffabfällen, die Abnutzung von…
Was die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen Berichterstattungspflichten in der von RAC und SEAC geänderten Fassung betrifft, so ist die Kommission der…
Für bestimmte kosmetische Mittel, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben, d. h. Make-up-Produkte sowie Lippen- und Nagelmittel, hat der SEAC aufgrund ihres…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.