Art. 45 Abs. 1 32022R2343VERORDNUNG (EU) 2022/2343 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2022 zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Zuständigkeitsbereich der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EG) Nr. 1984/2003 und (EG) Nr. 520/2007 des Rates
Dieser Artikel gilt zusätzlich zu den in Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 festgelegten Vorschriften für das Inspektionsverfahren.
Art. 4 Abs. 1 32009R1010VERORDNUNG (EG) Nr. 1010/2009 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
Die nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 für Hafeninspektionen geltenden Eckwerte müssen folgende Kriterien beinhalten:
Art. 1 32008R0324Diese Verordnung legt Verfahren für die Durchführung von Kommissionsinspektionen fest, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 auf der Ebene der…
Art. 24 Abs. 1 32022L0993RICHTLINIE (EU) 2022/993 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Unbeschadet der Bestimmungen der Richtlinie 2009/16/EG wird bei der Hafenstaatkontrolle gemäß Artikel 23 der vorliegenden Richtlinie ausschließlich…
Art. 8 Abs. 2 32008R0324Die Kontaktstelle wird im Voraus über den voraussichtlichen Umfang einer Kommissionsinspektion unterrichtet. Betrifft die Inspektion eine Hafenanlage, wird der…