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Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 31. Juli jeden Jahres einen ausführlichen Bericht über die Fischereitätigkeiten der Fischereifahrzeuge, die im Rahmen dieses Abschnitts im Vorjahr tätig waren. Die Kommission übermittelt diesen Bericht dem GFCM-Sekretariat bis zum 31. August jeden Jahres. Der Bericht enthält mindestens folgende Angaben:
Einsatztage;
Einsatzbereich;
Gesamtfänge.
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