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Während eines Übergangszeitraums von drei Jahren (2020-2022) können die Mitgliedstaaten an der Pilotphase der Fangdokumentationsregelung (Catch Documentation Scheme — CDS) teilnehmen, um festzustellen, wo die Rote Koralle im Anwendungsgebiet der GFCM geerntet wird, und die folgenden Rückverfolgbarkeitsmaßnahmen einführen:
Eine validierte und von den zuständigen Behörden des Flaggenstaats ausgestellte CDS-Bescheinigung gemäß Anhang X ist jeder Anlandung, Einfuhr, Ausfuhr und Wiederausfuhr von geernteter Roter Koralle beizufügen.
Jede Bescheinigung trägt eine einmalige Dokumentennummer. Diese Nummer ist für den Flaggenstaat spezifisch und wird jedem Fischer oder jedem zugelassenen Schiff zugeteilt. Diese Bescheinigungen sind nicht auf einen anderen Fischer oder ein anderes zugelassenes Schiff übertragbar.
Die Mitgliedstaaten validieren die CDS-Erntebescheinigungen für Rote Koralle nur dann, wenn infolge der Überprüfung der Belege und der entsprechenden Sendung festgestellt wurde, dass alle darin enthaltenen Informationen korrekt sind.
Die an der Pilotphase teilnehmenden Mitgliedstaaten erstatten der Kommission Bericht, und die Kommission erstattet dem GFCM-Sekretariat entsprechend Bericht über die Durchführung der Pilotphase im Rahmen einer ständigen CDS für Rote Koralle.
FANGBESCHEINIGUNG FÜR DIE PILOT-FANGDOKUMENTATIONSREGELUNG DER GFCM FÜR ROTE KORALLE (CDS) Nummer des Fangdokuments Validierungsbehörde 1. Name des Kapitäns des…
Fischer oder Kapitäne von Fischereifahrzeugen, die Rote Koralle ernten dürfen, zeichnen ihre Ernte nach jedem Ernteeinsatz auf.
äußere Kennbuchstaben und -ziffern sowie Name des zugelassenen Schiffs oder für die Ernte verwendeten Schiffs;
Die Mitgliedstaaten können Pilotprojekte durchführen, um sicherzustellen, dass alle Fischer oder Schiffe, die zur Ernte der Roten Koralle zugelassen sind, ein…
Ohne eine Genehmigung gemäß Absatz 1 ist es verboten, Rote Koralle zu ernten, an Bord zu behalten, umzuladen, anzulanden, zu transportieren, zu lagern, zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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