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Die Kommission sollte nach der Prüfung der von einem Mitgliedstaat übermittelten Informationen einen Beschluss über den Antrag dieses Mitgliedstaats auf eine Ausnahmeregelung erlassen, durch den es ihm gestattet ist, das direkte Eintragungsverfahren zu nutzen. Bei der Prüfung des Antrags sollte die Kommission alle relevanten Umstände bewerten, wie etwa die Zahl der bestehenden geschützten Namen von Erzeugnissen, die Zahl der potenziell interessierten Erzeuger und Erzeugergemeinschaften in dem betreffenden Mitgliedstaat, die Bevölkerungszahl des betreffenden Mitgliedstaats, die Verkaufsmenge, die Produktionskapazitäten und die Märkte für die betreffenden Erzeugnisse sowie andere Informationen, die der Mitgliedstaat für den Nachweis eines geringen Interesses auf nationaler Ebene als relevant erachtet. Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, zum Beispiel auch die Informationen, die im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, einer Marktstudie oder einer Marktanalyse erhoben wurden, oder Schreiben einschlägiger Berufskammern oder anderer einschlägiger amtlicher Stellen heranzuziehen, um einen Beschluss zu fassen. Die Kommission sollte auch künftig das Recht haben, einen Beschluss, durch den es einem Mitgliedstaat gestattet ist, das direkte Eintragungsverfahren zu nutzen, zu ändern oder aufzuheben, wenn die Bedingungen durch den betreffenden Mitgliedstaat nicht mehr erfüllt werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Anzahl direkter Anträge, die durch Antragsteller aus diesem Mitgliedstaat eingereicht werden, die ursprüngliche Schätzung dieses Mitgliedstaats im Laufe der Zeit wiederholt überschreitet.
Die Kommission entscheidet nach dem in Artikel 37 Absatz 2 genannten Verfahren über die Zulassung und die Aufnahme der Erzeugnisse und Stoffe in das beschränkte…
Ist ein Mitgliedstaat der Ansicht, dass ein Erzeugnis oder Stoff in die in den Absätzen 1 und 2 genannten Verzeichnisse der zugelassenen Erzeugnisse und Stoffe…
Die Bewertung durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ist ein wichtiger Schritt im Eintragungsverfahrens. Die Mitgliedstaaten verfügen über…
Auf begründeten Antrag eines Mitgliedstaats sollte die Kommission befugt sein, diesem Mitgliedstaat Ausnahmeregelungen für spezifische Verpflichtungen zu…
Die Kommission sollte in bestimmten spezifischen Fällen die Möglichkeit haben, die Befugnis zur Entscheidung über einzelne Anträge, über Anträge auf Änderung…
Um eine genaue und echtzeitnahe Bewertung der Art und Schwere der Versorgungskrise sowie der Frage, ob die Einführung von Maßnahmen der vorrangigen Behandlung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.