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Im Jahr 2021 gaben die zuständigen Behörden Irlands an, dass sie Anlagen zur Verbrennung von Fleisch- und Knochenmehl bauen, und beantragten, dass während eines Übergangszeitraums traditionelle Handelsströme von Fleisch- und Knochenmehl aus Material der Kategorie 1, das zur Entsorgung im Vereinigten Königreich bestimmt ist, zugelassen werden. Die Kommission gewährte mit der Verordnung (EU) 2021/899 der Kommission die beantragte Ausnahmeregelung bis zum 31. Dezember 2023.
Die zuständigen Behörden Irlands teilten ihre Pläne mit, bis Ende 2023 eigene Verbrennungskapazitäten für Fleisch- und Knochenmehl aus Material der Kategorie 1…
Nach Prüfung des Antrags Irlands hält es die Kommission angesichts der besonderen geografischen Lage dieses Mitgliedstaats für erforderlich, Vorschriften in…
In die Tabelle in Anhang XIV Kapitel V der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 wird folgender Eintrag eingefügt: „3 Fleisch- und Knochenmehl aus Material der Kategorie…
In Anhang XIV Kapitel V der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 erhält Buchstabe a in der dritten Spalte von Zeile 3 folgende Fassung: „a) Die zuständige Behörde…
Die vorliegende Verordnung sollte es den zuständigen Behörden ermöglichen, für bereits vorhandene Verbrennungsanlagen eine Übergangsfrist zu gewähren, damit die…
Im April 2023 teilten die zuständigen Behörden Irlands der Kommission mit, dass es bei der vorgesehenen Planung zu mehreren Verzögerungen gekommen sei, und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.