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Im Jahr 2021 gaben die zuständigen Behörden Irlands an, dass sie Anlagen zur Verbrennung von Fleisch- und Knochenmehl bauen. Sie beantragten, dass während eines Übergangszeitraums traditionelle Handelsströme von Fleisch- und Knochenmehl aus Material der Kategorie 1, das zur Entsorgung im Vereinigten Königreich bestimmt ist, zugelassen werden. Mit der Verordnung (EU) 2021/899 der Kommission gewährte die Kommission die beantragte Ausnahme bis zum 31. Dezember 2023.
Im Jahr 2021 gaben die zuständigen Behörden Irlands an, dass sie Anlagen zur Verbrennung von Fleisch- und Knochenmehl bauen, und beantragten, dass während eines…
Die zuständigen Behörden Irlands teilten ihre Pläne mit, bis Ende 2023 eigene Verbrennungskapazitäten für Fleisch- und Knochenmehl aus Material der Kategorie 1…
Nach Prüfung des Antrags Irlands hält es die Kommission angesichts der besonderen geografischen Lage dieses Mitgliedstaats für erforderlich, Vorschriften in…
In die Tabelle in Anhang XIV Kapitel V der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 wird folgender Eintrag eingefügt: „3 Fleisch- und Knochenmehl aus Material der Kategorie…
Anfang Juni 2025 teilten die zuständigen Behörden Irlands der Kommission mit, dass sie aufgrund kumulativer Verzögerungen beim Bau der Anlagen zwei weitere…
In Anhang XIV Kapitel V der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 erhält Zeile 3 Spalte 3 Buchstabe a der Tabelle folgende Fassung: „a) Die zuständige Behörde Irlands…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.