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Im April 2023 teilten die zuständigen Behörden Irlands der Kommission mit, dass es bei der vorgesehenen Planung zu mehreren Verzögerungen gekommen sei, und ersuchten die Kommission um die Verlängerung des Übergangszeitraums vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025. Die Kommission unterstützt die Bemühungen Irlands, eigene Verbrennungskapazitäten für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte aufzubauen. Der Übergangszeitraum sollte daher ab dem 1. Januar 2024 um 18 Monate verlängert werden. Dieser Zeitraum sollte nach Bedarf genutzt werden, um die laufenden Projekte zum Aufbau von Kapazitäten in Verbrennungsanlagen in Irland abzuschließen.
Mit seinem Antrag ersucht Irland um die Ermächtigung, den in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum…
Irland wird daher ermächtigt, den in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 genannten Zeitraum zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 um…
Die zuständigen Behörden Irlands teilten ihre Pläne mit, bis Ende 2023 eigene Verbrennungskapazitäten für Fleisch- und Knochenmehl aus Material der Kategorie 1…
Im Jahr 2021 gaben die zuständigen Behörden Irlands an, dass sie Anlagen zur Verbrennung von Fleisch- und Knochenmehl bauen, und beantragten, dass während eines…
Mit Schreiben vom 27. Mai 2021 stellte Irland einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU)…
Irland wird ermächtigt, den in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 genannten Zeitraum zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 um vier…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.