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Anfang Juni 2025 teilten die zuständigen Behörden Irlands der Kommission mit, dass sie aufgrund kumulativer Verzögerungen beim Bau der Anlagen zwei weitere Jahre benötigen, um ihre eigene Verbrennungskapazität für die Entsorgung von Fleisch- und Knochenmehl fertigzustellen. Es ist daher angezeigt, die Verlängerung des Übergangszeitraums bis zum 30. Juni 2027 zu verlängern. Die Kommission ist der Auffassung, dass dieser Zeitraum angemessen sein sollte, um den Bau der Anlagen abzuschließen.
Im April 2023 teilten die zuständigen Behörden Irlands der Kommission mit, dass es bei der vorgesehenen Planung zu mehreren Verzögerungen gekommen sei, und…
Im Jahr 2023 teilten die zuständigen Behörden Irlands der Kommission mit, dass mehrere Verzögerungen bei der Planung den vorgesehenen Zeitplan für den Bau…
Im Jahr 2021 gaben die zuständigen Behörden Irlands an, dass sie Anlagen zur Verbrennung von Fleisch- und Knochenmehl bauen. Sie beantragten, dass während eines…
Im Jahr 2021 gaben die zuständigen Behörden Irlands an, dass sie Anlagen zur Verbrennung von Fleisch- und Knochenmehl bauen, und beantragten, dass während eines…
Die zuständigen Behörden Irlands teilten ihre Pläne mit, bis Ende 2023 eigene Verbrennungskapazitäten für Fleisch- und Knochenmehl aus Material der Kategorie 1…
In Anhang XIV Kapitel V der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 erhält Zeile 3 Spalte 3 Buchstabe a der Tabelle folgende Fassung: „a) Die zuständige Behörde Irlands…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.