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Da als ökologisch nachhaltig vermarktete Anleihen häufig von öffentlichen Emittenten aus der Union oder aus Drittstaaten begeben werden, sollte auch diesen Emittenten die Ausgabe europäischer grüner Anleihen gestattet sein. Öffentliche Emittenten aus der Union oder aus Drittstaaten sollten europäische grüne Anleihen begeben dürfen, um öffentliche Vermögenswerte oder Ausgaben zu finanzieren, die die Taxonomieanforderungen entweder erfüllen oder innerhalb eines vertretbar kurzen Zeitraums ab der betreffenden Anleiheemission erfüllen werden, wie etwa Vermögenswerte oder Ausgaben im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen, Subventionen, Vorleistungen sowie laufenden Transfers innerhalb eines Staates und im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.
Abweichend von Absatz 1 können öffentliche Emittenten oder Drittlandsemittenten, bei denen es sich um Staaten, Gliedstaaten eines Bundes im Falle föderaler…
Europäische grüne Anleihen sowie als ökologisch nachhaltig vermarktete Anleihen und an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihen können es Unternehmen…
Um private Kapitalströme in ökologisch nachhaltigere Investitionen zu fördern, sollte klargestellt werden, dass ELTIF auch in grüne Anleihen investieren können.…
Für Anleihen von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen und öffentlichen Emittenten, die die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ für diese Anleihen…
Die Erlöse aus europäischen grünen Anleihen sollten zur Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten verwendet werden, die dauerhafte positive Umweltauswirkungen…
Ökologisch nachhaltige Anleihen zählen zu den wichtigsten Instrumenten für die Finanzierung von Investitionen in ökologisch nachhaltige Technologien, in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.