Erwägungsgrund 4 32023R2631
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 8. Juli 2021 einen Klima-Fahrplan verabschiedet, um Klimawandelerwägungen noch stärker in ihren geldpolitischen Rahmen sowie in ihre Tätigkeiten in den Bereichen Offenlegung, Risikobewertung, Sicherheitenrahmen und Ankäufe von Vermögenswerten von Unternehmen einzubeziehen. Die vorliegende Verordnung kann sich in diesem Zusammenhang als nützlich erweisen.