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Im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen nach der vorliegenden Verordnung sollten externe Prüfer bei der Beurteilung der Taxonomiekonformität verschiedener Projekte nach einem Stichprobenverfahren gemäß bewährten Marktpraktiken für Bestätigungsleistungen vorgehen dürfen, sofern die Komplexität, der Umfang und die praktische Undurchführbarkeit einer vollständigen Beurteilung der zugrunde liegenden Tätigkeiten dies rechtfertigen. Über ein solches Stichprobenverfahren sollten sich externe Prüfer vergewissern können, dass solche Projekte, einschließlich solcher, die durch steuerliche Anreize und Subventionen finanziert werden, im Einklang mit den Angaben in den Anhängen der vorliegenden Verordnung durchgeführt werden. Bei diesem Stichprobenverfahren sollten Datenschutzmaßnahmen berücksichtigt werden, damit ein hohes Maß an Schutz von personenbezogenen und anderen sensiblen Daten sichergestellt ist, die für die Zwecke der externen Prüfung nicht relevant sind.
Im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen nach der vorliegenden Verordnung sollten externe Prüfer eine unabhängige Stellungnahme dazu abgeben, ob der…
Die Prüfbehörde sollte gewährleisten, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die Vorhaben – anhand geeigneter Stichproben – sowie die Jahresabschlüsse…
Die Prüfbehörde sollte dafür sorgen, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die Vorhaben (anhand geeigneter Stichproben) und die Rechnungslegung geprüft…
Um die Beurteilung der Taxonomiekonformität der durch die Anleiheerlöse finanzierten Wirtschaftstätigkeiten für die Anleger transparenter zu machen, sollten die…
Das Überwachungsverfahren sollte in enger Zusammenarbeit mit dem betreffenden Mitgliedstaat — einschließlich, falls angezeigt, mit Ortsbesichtigungen und…
Die Kontrollen nach Absatz 1 werden vor Ort anhand von Unterlagen für eine Stichprobe von Projekten durchgeführt, die von der gemeinsamen Verwaltungsstelle im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.