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Im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen nach der vorliegenden Verordnung sollten externe Prüfer eine unabhängige Stellungnahme dazu abgeben, ob der Emittent die Taxonomieanforderungen erfüllt. Bei der Beurteilung der Erfüllung quantitativer Kriterien sollten externe Prüfer prüfen, ob zukunftsbezogene Schätzungen auf plausiblen Annahmen beruhen, wobei keine Ergebnisse garantiert werden können. Bei der Beurteilung der Erfüllung qualitativer Kriterien sollten externe Prüfer prüfen, ob geeignete Verfahren und Sorgfaltspflichtregelungen vorhanden sind, mit denen Risiken und andere Probleme, die sich im Zusammenhang mit diesen Kriterien ergeben könnten, bewertet, gemindert und ausgeräumt werden sollen.
Externe Prüfer müssen interne Strategien und Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht festlegen und umsetzen, um sicherzustellen, dass ihre…
Externe Prüfer müssen durch Einführung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen sicherstellen, dass ihre Prüfungen eine Beurteilung enthalten, die auf einer…
Im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen nach der vorliegenden Verordnung sollten externe Prüfer bei der Beurteilung der Taxonomiekonformität verschiedener…
Um ihre Unabhängigkeit sicherzustellen und hohe Standards in Bezug auf Transparenz und ethisches Verhalten zu wahren, sollten externe Prüfer Anforderungen an…
Um die Beurteilung der Taxonomiekonformität der durch die Anleiheerlöse finanzierten Wirtschaftstätigkeiten für die Anleger transparenter zu machen, sollten die…
Um die Unabhängigkeit, Objektivität und Qualität der Vor- und Nachemissionsprüfungen zu gewährleisten, sollten externe Prüfer über Vorkehrungen verfügen, die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.