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Die Anwendung der vorliegenden Verordnung sollte von der Kommission fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten und danach alle drei Jahre auf der Grundlage von Beiträgen der mit der Verordnung (EU) 2020/852 eingerichteten Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen und der ESMA, soweit vorhanden, überprüft werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung sollte die Kommission ferner im Wege eines Berichts beurteilen, inwieweit an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihen reguliert werden müssen. Darüber hinaus sollte die Kommission vor Ende 2024 und anschließend alle drei Jahre einen Bericht auf der Grundlage ihrer Überprüfung der technischen Bewertungskriterien gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 erstellen.
Bis zum 21. Dezember 2028 und anschließend alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat nach Konsultation der ESMA und der gemäß…
Die Kommission sollte die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen regelmäßig einer Bewertung unterziehen. Die erste Bewertung sollte binnen zwei Jahren nach…
Die Kommission sollte die Durchführung dieser Verordnung im Jahr 2024 und danach alle fünf Jahre überprüfen und erforderlichenfalls Änderungsvorschläge…
Die Kommission sollte drei Jahre nach dem Datum der Umsetzung und danach alle drei Jahre über die Durchführung dieser Richtlinie Bericht erstatten. Nach der…
Unter Berücksichtigung des vollständigen Zyklus der Besuche der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) in den Mitgliedstaaten zur…
Spätestens drei Jahre nach dem ersten Fall der Anwendung dieser Verordnung oder spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten, je nachdem, welches der frühere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.