Erwägungsgrund 8 32023R2667
Über die EU-VAP sollten dem Antragsteller aktuelle und leicht zugängliche Informationen und die Bedingungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten in Formaten zur Verfügung gestellt werden, bei denen Sehbehinderungen berücksichtig werden. Über die EU-VAP sollte auch ein Instrument zur Orientierung zur Verfügung gestellt werden, mit dem der Antragsteller alle erforderlichen Informationen zu der Visumpflicht und dem Visumverfahren finden kann, z. B. ob ein Visum erforderlich ist und — falls ja — welche Art von Visum, die Höhe der Visumgebühr, den Mitgliedstaat, der für die Bearbeitung des Antrags zuständig ist, welche Belege erforderlich sind, ob ein Termin erforderlich ist, um biometrische Identifikatoren zu erfassen, und ob es möglich ist, den Antrag online ohne Termin zu stellen. Über die EU-VAP sollten dem Antragsteller Dokumente in druckbarem Format zur Verfügung gestellt werden, und sie sollte ein Kommunikationsinstrument, wie z. B. einen Chatbot, zur Beantwortung der Fragen des Antragstellers umfassen. Der Antragsteller kann auch auf anderem Wege als über diesen Chatbot Informationen über das Visumverfahren erhalten. Auf der EU-VAP sollten zudem Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem VIS bereitgestellt werden. Die EU-VAP sollte ferner eine sichere elektronische Kommunikation zwischen dem Antragsteller und dem zuständigen Konsulat oder den zentralen Behörden des zuständigen Mitgliedstaats für den Fall ermöglichen, dass zusätzliche Dokumente benötigt werden oder ein Gespräch mit dem Antragsteller erforderlich ist.