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Zur Sicherstellung größtmöglicher Sicherheit und zur Verhinderung von Fälschungen oder Nachahmungen sollte die Mitteilung des digitalen Visums in Form eines 2D-Strichcodes erfolgen, der von der Country Signing Certificate Authority (CSCA) des ausstellenden Mitgliedstaats kryptografisch signiert wurde. Falls das VIS nicht verfügbar sein sollte, könnten somit die Kontrollen auf der Grundlage dieses 2D-Strichcodes durchgeführt werden.
Visa sollten ausschließlich in einem einheitlichen digitalen Format als 2D-Strichcode ausgestellt werden und das Gesichtsbild des Visumsinhabers umfassen. Der…
Die Überprüfung digitaler Visa an der Grenze sollte auf der bestehenden und künftigen Systemarchitektur der EU für das Grenzmanagement beruhen und sich aus den…
Um die Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Visummarken sowie gefälschten und gestohlenen Visummarken zu verringern, sollte ein Visum in…
Um die Kontrollen an den Außengrenzen zu erleichtern, sollte auf der Visummarke zusätzlich ein spezieller Code angebracht werden, der anzeigt, dass der…
eu-LISA hat die technischen und rechtlichen Vorkehrungen für den Beginn der Ausstellung von Visa in digitaler Form validiert und der Kommission übermittelt.
Befindet sich der Drittstaatsangehörige im Besitz eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder eines Aufenthaltstitels, so umfasst die eingehende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.