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Externe Dienstleistungserbringer sollten lediglich Zugriff auf die EU-VAP haben, um Anträge abzurufen und zu prüfen, vorübergehend gespeicherte Daten — beispielsweise Scans von Reisedokumenten — zu verifizieren, relevante personenbezogene Daten auf dem Chip des Reisedokuments zu überprüfen und hochzuladen, biometrische Identifikatoren zu erfassen und hochzuladen, Qualitätsprüfungen der hochgeladenen Belege durchzuführen, zu bestätigen, dass ein Antrag geprüft wurde, und ihn somit dem Konsulat zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Externe Dienstleistungserbringer sollten keinen Zugang zu den im VIS gespeicherten Daten haben.
Externen Dienstleistungserbringern wird keinesfalls Zugang zum VIS gewährt. Zugang zum VIS haben ausschließlich die dazu ermächtigten Bediensteten der Konsulate…
Ausschließlich zum Zwecke der Verifizierung der Identität der Visuminhaber sowie der Echtheit, der zeitlich und räumlich beschränkten Gültigkeit und des Status…
Visumantragsteller sollten die Möglichkeit haben, über die EU-VAP ihren Antrag einzureichen, die im Antragsformular geforderten Angaben zu machen sowie eine…
in Absatz 5 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Abweichend von Unterabsatz 1 können nur ordnungsgemäß ermächtigte Bedienstete externer…
Die EU-VAP sollte eine Funktion zur Überprüfung der digitalen Visa durch Antragsteller und andere Akteure wie Arbeitgeber, Universitäten oder lokale Behörden…
Über die EU-VAP sollten dem Antragsteller aktuelle und leicht zugängliche Informationen und die Bedingungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.