Erwägungsgrund 5 32023R2833
Im Rahmen der Maßnahmen zur Regulierung der Bestände von Rotem Thun, zur Verbesserung der Qualität und Zuverlässigkeit der statistischen Daten und zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen Fischerei hat die ICCAT die Empfehlungen 18-13 und 21-19 über eine ICCAT-Dokumentationsregelung für Roten Thun, mit denen die Fangdokumentationsregelung für Roten Thun (BCD) eingeführt wird, die Empfehlungen 10-11 über eine elektronische Fangdokumentationsregelung für Roten Thun (eBCD) und 22-16 über die Anwendung des eBCD-Systems zur Entwicklung und besseren Umsetzung der Fangdokumentationsregelung für Roten Thun durch Einführung eines verpflichtenden eBCD-Systems sowie die Empfehlung 22-08 zur Festlegung eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer angenommen. Die Parteien und die Mitgliedstaaten haben im Juni 2016 mit der teilweisen Einführung des eBCD-Systems begonnen. Seit Januar 2017 ist es vollständig umgesetzt und wird von den Mitgliedstaaten genutzt.