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Abschnitt 1: Nummer der Wiederausfuhrbescheinigung für Roten Thun Abschnitt 2: Abschnitt Wiederausfuhr Land/Rechtsträger/Rechtsträger Fischereisektor, das bzw. der wiederausführt Wiederausfuhrort Abschnitt 3: Beschreibung des eingeführten Roten Thun Nettogewicht (kg) BCD-Nummer (oder eBCD-Nummer) und Einfuhrdatum bzw. -daten Abschnitt 4: Beschreibung des wiederauszuführenden Roten Thun Nettogewicht (kg) Entsprechende BCD-Nummer (oder eBCD-Nummer) Bestimmungsland Abschnitt 6: Behördliche Validierung
Jedem Los von Rotem Thun, das innerhalb der Union gehandelt, in die Union eingeführt oder aus dem Hoheitsgebiet der Union ausgeführt oder wieder ausgeführt…
Die validierte BFTRC enthält die Angaben gemäß Anhang 2 der ICCAT-Empfehlung 22-16 und Anhang 5 der ICCAT-Empfehlung 18-13 sowie gemäß den Anhängen IV und V…
Der für die Wiederausfuhr zuständige Betreiber füllt die BFTRC in einer der Amtssprachen der ICCAT (Englisch, Französisch oder Spanisch) aus und beantragt deren…
„BCD“ das Fangdokument für Roten Thun, dessen Format in Anhang 2 der ICCAT-Empfehlung 18-13 und in Anhang II der vorliegenden Verordnung festgelegt ist;
1. DOKUMENTENNUMMER ICCAT-WIEDERAUSFUHRBESCHEINIGUNG FÜR ROTEN THUN 2. ABSCHNITT WIEDERAUSFUHR: LAND/RECHTSTRÄGER/RECHTSTRÄGER FISCHEREISEKTOR, DAS BZW. DER…
1. ICCAT-Fangdokumentnummer 2. Angaben zum Fang Name des Fangschiffs oder der Tonnare Name der anderen Schiffe (bei gemeinsamen Fangeinsätzen) Flagge…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.