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Es sollte eine Begriffsbestimmung für „Fangeinsatz“ eingeführt werden, um die Bedeutung des Begriffs zu präzisieren und ihn von dem Begriff „Fischereitätigkeit“ zu unterscheiden, der weiter gefasst ist.
Fangeinsatz : jede Tätigkeit in Verbindung mit der Suche nach Fisch, dem Ausbringen, Schleppen und Einholen von aktivem Fanggerät, dem Aussetzen,…
„Fangeinsatz“: alle Tätigkeiten in Verbindung mit der Suche nach Fisch, dem Ausbringen, Aufstellen und Einholen von Fanggerät und dem Entnehmen des Fangs;
gemeinsamer Fangeinsatz jeden Einsatz mit zwei oder mehreren Fischereifahrzeugen, bei dem Fänge aus dem Fanggerät eines Fischereifahrzeugs von einem anderen an…
„Fischerei“ Fangtätigkeiten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 28 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013;
Folgende Nummer wird eingefügt: „1a. ‚Fangeinsatz‘: jede Tätigkeit in Verbindung mit der Suche nach Fisch, dem Ausbringen, Schleppen und Einholen von aktivem…
Obwohl sich die meisten Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 auf Fangschiffe beziehen, erfordert eine wirksame Fischereikontrollregelung der Union,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.