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Die Bestimmungen über die Toleranzspanne bei den im Fischereilogbuch eingetragenen Schätzungen der an Bord mitgeführten Mengen Fisch sollten geändert werden, um den Schwierigkeiten, bei kleineren Fangmengen und bei unsortiert angelandeten Fängen aus der Fischerei auf kleine pelagische Arten, der industriemäßigen Fischerei und der Fischerei mit Ringwadenfängern auf tropischen Thunfisch die Fangmenge an Bord korrekt zu schätzen, Rechnung zu tragen. Die gleichen Änderungen sollten an den Bestimmungen über die Toleranzspanne in der Umladeerklärung vorgenommen werden. In Bezug auf Ausnahmen, die für unsortierte Anlandungen aus der Fischerei auf kleine pelagische Arten, der industriemäßigen Fischerei und der Fischerei mit Ringwadenfängern auf tropischen Thunfisch gewährt werden, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um weitere Einzelheiten zu einheitlichen Bedingungen für die Anlandung und das Wiegen von Fischereierzeugnissen in gelisteten Häfen festzulegen, z. B. die Einbeziehung akkreditierter unabhängiger Dritter, die die Richtigkeit der Fangmeldungen bei der Anlandung gewährleisten können, oder Anforderungen für die Stichprobenahme und das Wiegen. Mit diesen Bedingungen sollte eine angemessene Kontrolle dieser Vorgänge sichergestellt werden. Die Kommission sollte im Wege von Durchführungsrechtsakten die Liste der Häfen annehmen, die diese einheitlichen Bedingungen erfüllen. Das Gleiche könnte auch für die Auflistung von Häfen in Drittländern gelten, einschließlich der im Rahmen regionaler Fischereiorganisationen benannten Häfen, sofern die erforderliche Kontrolle durch die zuständigen Behörden des betreffenden Drittlands und die Zusammenarbeit mit ihnen sichergestellt sind.
Abweichend von Absatz 3 gelten im Falle von Fischereien gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a erster und dritter Gedankenstrich der Verordnung (EU) Nr.…
Verglichen mit den angelandeten Mengen oder mit dem Ergebnis einer Inspektion ist die erlaubte Toleranzspanne bei den in der Umladeerklärung eingetragenen…
Es ist außerdem im Hinblick auf Fischereifahrzeuge, die ihre Fänge unsortiert anlanden, angemessen, die erlaubte Toleranzspanne bei den im Fischereilogbuch…
Um die Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik zu stärken und die Datenerhebung zu verbessern, sollte unter bestimmten Bedingungen zwischen…
In Anlande- und Verarbeitungseinrichtungen, in denen jährlich mehr als 3 000 Tonnen bestimmter pelagischer Arten gewogen werden und in denen Anlandungen dieser…
Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie für einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.