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Um die Übermittlung von Informationen über Fanggerät und den Verlust von Fanggerät an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern und zu vereinfachen, sollte das Fischereilogbuch auch Informationen über Fanggerät und verloren gegangenes Fanggerät vorsehen. Die Kommission sollte auf ihrer Website jährlich eine Zusammenstellung der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Angaben über verloren gegangenes Fanggerät veröffentlichen.
Bei auf See verloren gegangenem Fanggerät muss das Fischereilogbuch auch folgende Informationen enthalten:
Angaben zu verlorenem Fanggerät werden von den Mitgliedstaaten erhoben und aufgezeichnet und der Kommission oder der EFCA auf Anfrage übermittelt.
Um für Transparenz bei der Fischereikontrolle und -inspektion zu sorgen, sollte jeder Mitgliedstaat einmal jährlich auf seiner Website einen Jahresbericht…
In der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates ist vorgeschrieben, dass Fischereifahrzeuge der Union die Ausrüstung zur Bergung von verloren gegangenem Gerät…
Damit die Kommission die von den Mitgliedstaaten übermittelten Fangdaten validieren und ihre Pflichten im Rahmen internationaler Abkommen erfüllen kann, sollten…
Die Übermittlung der Fangaufzeichnungen auf Papier hat zu unvollständigen und unzuverlässigen Meldungen und letztlich zu unzulänglichen Fangmeldungen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.