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Um die Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik zu erreichen, ist es unerlässlich, dass die Fangdaten verlässlich sind und vollständig erhoben werden. Insbesondere die Aufzeichnung der Fänge bei der Anlandung sollte möglichst zuverlässig sein. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, die Verfahren für das Wiegen von Fischereierzeugnissen bei der Anlandung genauer festzulegen, ohne unverhältnismäßige Belastungen für die Marktteilnehmer zu schaffen.
im Falle von Anlandungen in gelisteten Häfen, und vorbehaltlich zusätzlicher Bedingungen für die Anlandung und das Wiegen der Fänge, um eine präzise Meldung der…
Um die Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik zu erreichen, ist es unerlässlich, dass verlässliche und vollständige Fangdaten erhoben werden.
Die Erzeugnisse sollten auf von den zuständigen Behörden zugelassenen Systemen und von Marktteilnehmern, die vom Mitgliedstaat für diese Aufgabe zugelassen…
Die Bestimmungen über die Aufzeichnung von Fangdaten und des Fischereiaufwands durch die Mitgliedstaaten sollten dahin gehend geändert werden, dass Angaben aus…
Vorbehaltlich wissenschaftlicher Gutachten und unter der Voraussetzung, dass die Ziele der höchstmöglichen Dauererträge nicht gefährdet werden und die…
Zum Zeitpunkt der Anlandung sollten die Eintragungen in die Fischereilogbücher der Fischereifahrzeuge überprüft werden. Dementsprechend sollten die Personen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.