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Die Vorschriften und Verfahren für die Übermittlung einschlägiger Informationen über Maßnahmen und Sanktionen, die von Mitgliedstaaten gegen Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten oder von Drittländern oder Fischereifahrzeuge unter der Flagge anderer Mitgliedstaaten oder von Drittländern verhängt wurden, einschließlich bezüglich der Bestimmung von Punkten für schwere Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik, sollten verstärkt werden, um die Fischereikontrolle und die Durchsetzung der Vorschriften innerhalb und außerhalb der Unionsgewässer zu verbessern.
Die Mitgliedstaaten fordern die Staatsangehörigen auf, jede ihnen vorliegende Information zu rechtlichen, wirtschaftlichen oder finanziellen Beteiligungen an…
Um den Zugang zu den Unionsgewässern durch Fischereifahrzeuge unter der Flagge eines Drittlands angemessen zu regeln, sollten die entsprechenden Vorschriften…
Um dafür zu sorgen, dass diejenigen, die Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik begehen, in den Mitgliedstaaten rechtlich und…
Den Behörden anderer Mitgliedstaaten, die in ihrer Eigenschaft als Hafenstaaten des nächsten angelaufenen Hafens, als Küstenstaaten, die von der potenziellen…
Da der Austausch von Daten zwischen den Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung ist, um die gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik…
Damit die Kommission die von den Mitgliedstaaten übermittelten Fangdaten validieren und ihre Pflichten im Rahmen internationaler Abkommen erfüllen kann, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.